BÖGL: Wulfft es auch in Rastatt ??
Samstag, den 14. Januar 2012 um 10:47 Uhr
- Gab es eine unzulässige Nähe zwischen Verwaltung und Wirtschaft ? -
Jeder Bürger, der wegen Dacharbeiten rund um sein Haus ein Gerüst aufstellen und dabei einen städtischen Bürgersteig in Anspruch nehmen muss, hat Sondernutzungsgebühren an die Stadt Rastatt zu bezahlen. Warum durfte diesem Gedanken folgend die Fa. Bögl im Jahr 2006 beim Bau des Landratsamtes bei der Nutzung öffentlicher Grünflächen städtischen Grund- und Boden kostenlos nutzen? Mißt die Verwaltung unserer Stadt mit zweierlei Maß? Solche Fragen stellt sich der Mann auf der Strasse, wenn er die Badischen Neuesten Nachrichten (BNN), welche am 14.01.2012 über den Fortgang des sog. Bögl-Prozesses vor dem Landgericht Baden-Baden berichtete, gelesen hat. Der Vorsitzende Richter und Präsident des Landgerichts Hans-Joachim Doderer laut BNN vom 14.01.2012: "Es gibt eine unentgeltliche Vereinbarung". Könnte jeder Bürger Rastatts also künftig ebenso eine unentgeltliche Vereinbarung abschließen, wenn er städtischen Grund und Boden in Anspruch nehmen möchte, fragt sich so manches FuR-Mitglied und wahrscheinlich nicht nur dieses.
Am 11.05.2006 jedenfalls stand die Stadt Rastatt über die künftige Nutzung des Geländes mit dem Landkreis noch in Verhandlungen. Dies steht fest. So ließ es Bürgermeister Wolfgang Hartweg das Bauunternehmen Bögl in einem Schreiben wissen, von dem er ein monatliches Nutzungsgeld in Höhe von 10.000.- € forderte. Gleichzeitig drohte er an, die Räumung des Geländes zu veranlassen, wenn es bis zum 01.06.2006 keine Einigung über eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Geländes geben sollte.In das gleiche Horn stieß Landrat Bäuerle in einem Schreiben vom 10.05.2006: "Andernfalls fordere ich Sie auf, die Betonmischanlage bis zum 31.05.2006 vom Gelände zu entfernen". Das städtische Rechnungsprüfungsamt wie auch die Gemeindeprüfungsanstalt forderten ebenfalls unisono, für die Nutzung städtischen Grund und Bodens ohne Ansehung der Person angemessene Entgelte und Gebühren zu erheben. Aber bitte nicht für Bögl?
Nachdem weder der Landkreis Rastatt noch die Fa. Bögl Zahlungsbereitschaft erkennen ließen, kam der angestrebte Nutzungsvertrag mit der gewünschten Gebührenfolge bekanntlich nicht zustande. Doch - wer hat die unentgeltliche Vereinbarung, von der Landgerichtspräsident Doderer spricht, zu Lasten der Stadt Rastatt geschlossen? Ex-OB Walker beteuert, dies nicht getan zu haben. Wer dann? Von einer solchen Vereinbarung habe er nichts gewusst.
2009 hatte FuR deshalb schonungslose Aufklärung der Umstände, welche zur kostenlosen Inanspruchnahme städtischen Geländes durch die Firma Bögl geführt haben, gefordert. Bis heute herrscht in dieser Frage keine Klarheit, obwohl der frühere Oberbürgermeister Klaus-Eckhard Walker auch nach dem Ausscheiden aus seinem Amt immer wieder seine Bereitschaft erklärt hat, zur Aufhellung der Angelegenheit beizutragen.
Für FuR geht es zunächst um folgende offene Fragenkomplexe:
1. Vorbemerkung: Zunächst seien die Stadt Rastatt und das Landgericht Baden-Baden - so die BNN - davon ausgegangen, dass es zwischen Bögl und Stadt Rastatt keinen Nutzungsvertrag zur Aufstellung einer Betonmischanlage auf städtischem Gelände gegeben habe. Das Landgericht Baden-Baden hatte der Stadt deshalb 2006 zunächst Recht gegeben und verurteilte die Fa. Bögl, nachdem Bögl die geforderte Nutzungsentschädigung nicht zahlen wollte, ihre Betonmischanlage abzubauen.
Nun plötzlich heißt es in den BNN, es gebe eine "unentgeltliche Vereinbarung" zwischen der Stadt Rastatt und der Fa. Bögl. FuR - fragt:
- Wie ist es zu der Vereinbarung gekommen?
- Wer hat die Vereinbarung geschlossen?
- Wer hat unterschrieben?
- Wurden die städtischen Gremien und der damalige Oberbürgermeister darüber informiert?
- Oder gab es etwa während des Verwaltungsverfahrens möglicherweise an irgendeiner Stelle eine über das Ziel hinaus schießende Nähe bzw. eine gewisse Dienstbarkeit von Verwaltungsmitarbeitern gegenüber Vertretern des Baugiganten Bögl?
2. Ungeachtet der o.g. grundsätzlichen Fragestellung bleibt zu prüfen, welche Bedeutung den Schreiben des Ersten Stellvertreters Herrn Bürgermeister Wolfgang Hartweg vom 11.05.2006 bzw. von Landrat Jürgen Bäuerle vom 10.05.2006 in dieser Angelegenheit zukommt. Danach sollen sowohl der amtierende Landrat wie auch der zuständige Erste Beigeordnete und OB-Stellvertreter übereinstimmend der Auffassung gewesen sein, dass der Fa. Bögl zumindest bis zu jenen Zeitpunkten kein städtisches Gelände zur Baustelleneinrichtung überlassen worden war - weder gegen Entgelt noch unentgeltlich. FuR fragt:
- Durfte Oberbürgermeister Klaus-Eckhard Walker sich auf die schriftliche Äußerungen von CDU-Landrat Bäuerle und des CDU-Beigeordneten Hartweg verlassen und mithin davon ausgehen, dass deren Äußerungen auf einer fundierten Prüfung der Sach- und Rechtslage basierten?
Walker selbst hat wiederholt erklärt , dass er, nachdem er sich auch gegenüber seiner Verwaltung vergewissert hatte, davon ausgehen musste, dass Bögl in rechtswidriger Weise städtisches Gelände in Anspruch genommen hatte. Wenn dem so war, hatte Bögl nichts auf dem Gelände zu suchen. Wenn dem nicht so war, stellt sich die Frage, wer die unentgeltliche Vereinbarung der Stadt Rastatt wann mit der Fa. Bögl geschlossen hat. FuR fragt:
- Durfte dieser Mitarbeiter eine solche unentgeltliche Vereinbarung zu Lasten der Stadt Rastatt schließen? Auf welcher Grundlage (Dienstanweisung, dienstliche Weisung, Eigenmacht, Gemeinderatsbeschluss etc.) ?
- Oder haben da welche aus der Verwaltung mit dem OB ein böses Spiel spielen wollen?
FuR wartet gespannt auf die weiteren Recherchen der Presse wie auf die Antworten der Verwaltung... Jetzt heißt es "Butter bei die Fisch" !!
FuR wird den BNN sicherlich nicht auf die Mail-Box sprechen.



