Fall Bögl: OB a.D. Walker nimmt Stellung zu GR-Resolution

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Der Rastatter Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.01.2012 unter TOP 'Verschiedenes"  gegen die Stimmen der Wählervereinigung Für unser Rastatt e.V. (FuR) - wie die BNN am 01.02.2012 formulierte -eine sog. Walker-Resolution verabschiedet. Diese liegt der Öffentlichkeit bislang leider nicht im Wortlaut vor, um sie dokumentieren zu können. In dieser Resolution wendet sich der Rastatter Gemeinderat - so BT vom 31.01. und BNN am 01.02. - gegen die Dokumentation zweier Schreiben von Herrn Bürgermeister Wolfgang Hartweg vom 11.05.2006 sowie von Herrn Landrat Jürgen Bäuerle vom 10.05.2006 auf diesen Seiten. In den beiden Schreiben hatten sich die beiden Kommunalpolitiker in dem Fall für eine Beseitigung der Betonmischanlage von städtischem Gelände ausgesprochen , dass die Baufirma Bögl für die Nutzung städtischen Geländes keine Entschädigung zu zahlen bereit sei. Die Fa. Bögl zahlte bekanntlich nicht, weswegen das Landgericht Baden-Baden auf Antrag der Stadt Rastatt das Unternehmen von dem städtischen Gelände verbannte. Für den hieraus entstandenen angeblichen Schaden wird derzeit die Stadt Rastatt vor dem Landgericht Baden-Baden haftbar gemacht. Walkers Nachfolger OB HJ Pütsch hat angekündigt, Walker für den evtl. enstehenden Schaden in Regress nehmen zu wollen. FuR hat sich entschlossen, mit der Veröffentlichung der Schreiben aus dem Mai 2006 zur Aufhellung der Angelegenheit beizutragen. Der Rastatter Gemeinderat wollte und will dies mit Hilfe der sog. Walker-Resolution verhindern. Nachstehend veröffentlicht FuR in Sachen Walker-Resolution nunmehr auch die Stellungnahme von Oberbürgermeister a.D. Klaus-Eckhard Walker gegenüber dem Regierungspräsidium Karlsruhe vom 31.01.2012 im Wortlaut:

 

Schreiben an das Regierungspräsidium Karlsruhe vom 31.01.2012 im vollständigen Wortlaut:

 

Sehr geehrter Herr Gehweiler,



über den beigefügten Artikel des Badischen Tagblatts vom 31.01.2012 "Darf Ex-OB städtische Akten veröffentlichen?" wundere ich mich sehr. Die beiden darin angesprochenen Schreiben enthalten keine Informationen oder gar Geheimnisse, welche die Öffentlichkeit nicht kennen darf. Öffentliche Interessen werden und wurden durch deren Veröffentlichung nicht gefährdet.



In den vergangenen 5 Jahren hat man mir keine Gelegenheit gegeben, den Gemeinderat persönlich über die näheren Umstände, wie es zur Beseitigung der Betonmischanlage der Fa. Bögl vom Gelände der Stadt Rastatt kam, und damit diesen auch über die beiden von mir zur Veröffentlichung frei gegebenen Schreiben meines allgemeinen Stellvertreters Herrn Bürgermeister Wolfgang Hartweg vom 11. Mai 2006 bzw. des Herrn Landrat Jürgen Bäuerle vom 10. Mai 2006 zu informieren.



Ich finde, ein Gemeinderat sollte stets umfassend informiert sein und ggf. auch unliebsame Fakten zur Kenntnis nehmen müssen. Dies sicherzustellen war und ist mir stets ein besonderes Anliegen (gewesen). Warum also sollten Gemeinderat und die Öffentlichkeit von den beiden genannten Schreiben keine Kenntnis erhalten dürfen, wie es in der am 30.01.2012 beschlossenen „Resolution“ zum Ausdruck kommt?



Ich darf Ihnen versichern, dass ich genauso gerne zu der mich betreffenden, mir aber unbekannten und gleichwohl beschlossenen „Resolution“ der Fraktionen bzw. wohl besser zu dem Antrag des Gemeinderates vor dem Gremium Stellung genommen hätte. Jene „Resolution“ stand am 30.01.2012 übrigens nicht auf der Tagesordnung des Gremiums.



Ich erinnere: Seit dem Oberbürgermeisterwahlkampf im Jahr 2007 wird gegenüber der Öffentlichkeit u.a. von meinem Amtsnachfolger immer wieder in den Raum gestellt, mich wegen der immerhin von einem Kollegialgericht des LG Baden-Baden getroffenen Entscheidung, wonach die Fa. Bögl die Baustelle des Landratsamtes wegen Nichtzahlung eines Nutzungsentgeltes zu räumen habe, in Regress nehmen zu wollen. Der Sachverhalt dürfte bekannt sein.



Ich halte das fortwährende Verhalten des Gemeinderats und des Oberbürgermeisters in dieser Angelegenheit für skandalös und ehrverletzend. Dies muss ich nicht länger hinnehmen.



Jeder Bürger muss zahlen, wenn er öffentliche Gehwege der Stadt Rastatt bspw. zum Eindecken eines Daches in Anspruch nehmen will. Warum dann nicht auch die Fa. Bögl beim Bau des Landratsamtes? Es sei denn, dass der Sachverhalt ein anderer war und es entgegen den Beteuerungen des zuständigen Bürgermeisters bzw. des Landrates jetzt womöglich doch seinerzeit eine Vereinbarung mit der Fa. Bögl gegeben hat, die ich weder kannte noch kennen konnte noch von deren Existenz wusste noch wissen musste.



Ich bin der Ansicht: Die Bürger Rastatts haben deshalb ein Recht darauf zu erfahren, welches die konkreten Umstände waren, auf deren Grundlage ich in Ausübung meines Amtes im Namen der Stadt Rastatt guten Gewissens gegen eine rechtwidrige Nutzung städtischen Geländes vorging.



Nachdem seit 5 Jahren von Seiten meines Amtsnachfolgers und meiner politischen Gegner öffentlich über eine angebliche Amtspflichtverletzung spekuliert wird, habe ich mich in Wahrnehmung meiner berechtigten Interessen heuer dafür entschieden, die vom Gemeinderat jetzt zum Gegenstand Ihrer Prüfung gemachten Schreiben zu veröffentlichen bzw. auf den Internetseiten der Wählervereinigung Für unser Rastatt e.V. (FuR) – www.fuer-unser-rastatt.de - veröffentlichen zu lassen.



Die beiden betreffenden Schreiben waren zur Kenntnis an mich als den damaligen Oberbürgermeister der Stadt Rastatt gerichtet. Sie müssten sich demnach also nach wie vor in einer Original-Ausfertigung des zuständigen Dezernates II bzw. im Falle des landrätlichen Schreibens als Ablichtung in den Akten der Stadt Rastatt befinden.



Ich weiß nicht, ob diese beiden auch im Besitz der Stadt Rastatt befindlichen Exemplare der Schreiben dem Landgericht Baden-Baden jemals zur Kenntnis gegeben wurden.



Dass ich die beiden Schreiben in Ansehung der im Raum stehenden Regressforderungen zur Wahrung meiner Rechte an mich genommen habe, wird man mir angesichts dieser Umstände nicht vorwerfen können. So viel zum Thema „Transparenz“ und „gläsernes Rathaus“, welche die Gemeinderatsmehrheit und mein Amtsnachfolger immer so gerne für sich in Anspruch nehmen – so viel aber auch zum dienstrechtlichen Umgang mit einem ehemaligen Oberbürgermeister der Stadt Rastatt.



Die Presse erhält Abschrift des email-Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Eckhard Walker, Oberbürgermeister a.D.